Rechtliches:
Die WebCam veröffendlicht keine
Livebilder! Alle 60 sek. wird ein Bild online gestellt. Die Bilder
werden von uns nicht gespeichert,
sondern
laufend aktualisiert. Bezüglich der Erstellung und Veröffentlichung
des jeweiligen Bildes gilt:
Rechtlich
unbedenklich erlaubt sind Aufnahmen von Landschaften und öffentlichen
Plätzen bei denen Menschen
nur
Beiwerk sind und nicht den eigentlichen Zweck der Aufnahme darstellen.
Bilder
einer Veranstaltung dürfen ebenfalls ohne jegliche Zustimmung veröffentlicht
werden.
Wichtig
ist, dass es sich dabei um eine Menschenmenge handelt. Das Zoomen auf
eine Einzelperson ist nicht zulässig.
Gesetzlich geregelt im § 23 Abs. 1 Nr. 2 KUG und nochmals Bestätigt vom BGH Urteil vom 09.03.1989 - I ZR 54/87 -, NJW 1989, 2251, 225