Rechtliches:


Die WebCam veröffendlicht  keine Livebilder! Alle 60 sek. wird ein Bild online gestellt. Die Bilder werden von uns nicht gespeichert,

 sondern laufend aktualisiert. Bezüglich der Erstellung und Veröffentlichung des jeweiligen Bildes gilt:

 Rechtlich unbedenklich erlaubt sind Aufnahmen von Landschaften und öffentlichen Plätzen bei denen Menschen

 nur Beiwerk sind und nicht den eigentlichen Zweck der Aufnahme darstellen.

Bilder einer Veranstaltung dürfen ebenfalls ohne jegliche Zustimmung veröffentlicht werden.

 Wichtig ist, dass es sich dabei um eine Menschenmenge handelt. Das Zoomen auf eine Einzelperson ist nicht zulässig.

Gesetzlich geregelt im § 23 Abs. 1 Nr. 2 KUG und nochmals Bestätigt vom BGH Urteil vom 09.03.1989 - I ZR 54/87 -, NJW 1989, 2251, 225